"Niemand ist verpflichtet, 
    sein Vermögen so zu verwalten oder 
    seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, 
    dass dem Staat darauf hohe Steuern 
		zufliessen."
Preussisches Oberverwaltungsgericht, 1906
Preussisches Oberverwaltungsgericht, 1906
